Düsseldorf (epd). Familien und Angehörige von Verstorbenen müssen sich während der Corona-Pandemie auch weiterhin auf starke Einschränkungen bei Beerdigungen und Trauerfeiern einstellen. Zwar sei die Teilnahme an Beerdigungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, aber in fast allen Bundesländern sei eine Abschiednahme zurzeit vornehmlich nur unter freiem Himmel und im engeren Familienkreis erlaubt, sagte Sprecherin Elke Herrnberger am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Trauergottesdienste oder der Trauerkaffee im großen Familien- und Freundeskreis nach der Beisetzung könnten zurzeit nicht angeboten werden, hieß es weiter. Das sei für die Angehörigen, aber auch für die Bestatter eine große Einschränkung, weil dies alles wichtige Elemente für die Trauerbewältigung seien, sagte Herrnberger. Einige Bestatter böten an, die Beerdigung zu filmen und denen, die nicht persönlich teilnehmen durften, den Film zur Verfügung stellen. Herrnberger: "Das ist aber nur ein kleiner Ersatz für die persönliche Teilnahme."
Auch auf menschlicher Ebene sei die Situation für die Bestatter im Moment sehr schwer, sagte Herrnberger. Bestatterinnen und Bestatter seien in normalen Zeiten nicht nur für die handwerklichen und organisatorischen Teile der Bestattung da, sondern auch als Tröster und Seelsorger für die Angehörigen. Der Bestatter sei für viele Menschen auch "die ausgestreckte Hand zur Hilfe, derjenige, der zum Trost in den Arm nimmt und die Schulter zum Ausweinen bietet". Wegen der Kontaktbeschränkungen kann diese wichtige Hilfe zurzeit nur sehr eingeschränkt geleistet werden.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter bekräftigte zudem seine Forderung, alle Bestattungsunternehmen bundesweit als systemrelevant anzuerkennen. Die Unternehmen könnten aktuell keine oder nicht in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel und Schutzkleidung erwerben, sagte Sprecherin Herrnberger. Damit stünden schon jetzt für die Versorgung der "regulären" rund 925.000 Sterbefälle in Deutschland pro Jahr kaum ausreichend Materialien zur Verfügung. Der Lagerbestand reicht bei einigen Unternehmen mittlerweile nur noch für wenige Tage. Die Lage könnte sich verschlimmern, wenn es zu einem Anstieg der Sterbefälle aufgrund des Coronavirus käme.
Eine würdige und professionelle Versorgung der Verstorbenen sei ohne ausreichende Materialien gefährdet, hieß es weiter. Für an Covid-19 Verstorbene gelten noch einmal verschärfte Schutz- und Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und auch Thüringen hätten die Bestatter bislang als systemrelevant eingestuft, die "meisten Bundesländer tun dies aber bis zum heutigen Tag nicht oder erachten uns als wichtigen Berufsstand, ohne aber die notwendige Systemrelevanz zu bejahen", so Herrnberger weiter.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bestattungswesen müssten zwingend vor Infektionen geschützt werden, um trauernden Angehörigen unter den momentanen schwierigen Gegebenheiten im engsten Familienkreis helfend zur Seite zu stehen und die Verstorbenen würdig zu bestatten, so Herrnberger. Auch die Angehörigen müssten vor einer Ansteckung geschützt werden, ebenso die Mitarbeiter in den Krematorien und den Friedhofsverwaltungen.
"Die gesamte Prozesskette, die nachgelagert nach den Krankenhäusern, Altenheimen, Hospizen und Einrichtungen folgt, ist bislang nicht flächendeckend mit in die Überlegungen des Bundes und der meisten Bundesländer einbezogen worden oder schlichtweg vergessen worden", kritisierte der Verband. Man weise seit Beginn der Corona-Krise die zuständigen Stellen der Länder und das Bundesgesundheitsministerium auf diesen Missstand hin.