Bei Trauerfeiern unter freiem Himmel gilt nun eine Obergrenze von fünf statt bislang zehn Teilnehmern, doch kann dieser Kreis erweitert werden, teilte das Kultusministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Auf jeden Fall dabei sein dürfen Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder. Auch Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Verwandten leben, dürfen zum Begräbnis kommen, ebenso deren Partner.
Geistliche oder Trauerredner werden auf die Teilnehmerzahl nicht angerechnet. Bestatter und Helfer zählen ebenfalls nicht, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen. Strikt bleiben die Regeln bei Trauungen oder Taufen: Hier sind weiterhin nicht mehr als fünf Teilnehmer erlaubt. Gottesdienstverbote gelten ebenfalls weiter.