Eilanträge gegen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
Ein evangelischer Christ und der Besitzer eines Fitnessstudios wenden sich mit Eilanträgen beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung.
Das Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sehe sich in seiner grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit verletzt, weil derzeit Veranstaltungen in Kirchen untersagt sind, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit.
Aus Sicht des Fitnessstudio-Besitzers sei das von der Landesregierung angeführte Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Betriebsstilllegung, diese verletze seine grundgesetzlich garantierte Berufsausübungsfreiheit. Der VGH will über beide Anträge in der ersten April-Hälfte entscheiden.
Mehr zu Coronavirus