Er übergab an 32 Lehrerinnen und zwei Lehrer aller Schularten die Bevollmächtigungsurkunden für den evangelischen Religionsunterricht (Vokatio). Dieser wird in der Landeskirche von staatlichen und kirchlichen Lehrkräften erteilt. Die staatlichen Lehrkräfte benötigen dafür eine kirchliche Bevollmächtigung.
Der Religionsunterricht habe eine doppelte Aufgabe, sagte der Kirchenpräsident. Er führe in die eigene religiöse Tradition ein, mache sie verständlich und befähige dazu, sich mit anderen Religionen und Kulturen auseinanderzusetzen. In ihm könne eine Toleranz eingeübt und praktiziert werden, die sich aus dem Glauben, dem Kern der Religion selbst, speise. Toleranz bedeute aber nicht gleichgültige Beliebigkeit, machte der Kirchenpräsident deutlich. Sie setze vielmehr voraus, "dass Menschen zu dem stehen, was sie im Innersten bindet und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was anderen wichtig ist", sagte er. Menschenfeindlichkeit, fundamentalistische Überlegenheitsbehauptungen oder die Rechtfertigung von Gewalt verdienten keine Toleranz.
Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen wird durch Gestellungsverträge zwischen dem Land und den Kirchen geregelt. Gemeindepfarrer erteilen dort nebenamtlich in der Regel vier Stunden Religionsunterricht. Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Die Kirchen sind beteiligt an Zielen und Inhalten des Unterrichts.