Düsseldorf (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dringt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf, die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu zu regeln. Die Bundestagsabgeordneten seien gefordert, eine neue Regelung zu schaffen, sagte die 54-Jährige der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag). "Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen."
Die Entscheidung erlaube es dem Gesetzgeber ausdrücklich, die Sterbehilfe gesetzlich zu regulieren, betonte Lambrecht. Auch treffe das Urteil zur möglichen Regelung bereits Aussagen: "Es spricht etwa von Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalten und dem Verbot besonders gefahrträchtiger Formen der Suizidhilfe."
Wie das Thema gesetzlich geregelt wird, müsse jedoch eine Gewissensentscheidung frei von Fraktionsdisziplin bleiben, forderte die Ministerin. "Ich bin persönlich davon überzeugt, dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden darf." Alte und pflegebedürftige Menschen dürften keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten, unterstrich Lambrecht.
Die Richter in Karlsruhe hatten in der vergangenen Woche das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Die Vorschrift sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, erklärte das höchste deutsche Gericht. Es sei dem Gesetzgeber aber nicht untersagt, die Suizidhilfe zu regulieren. Geklagt hatten schwerstkranke Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte, weil sie im bisherigen Recht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit sehen.