Berlin (epd). Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit organisierter Sterbehilfe will der Verein "Dignitas" wieder Hilfe beim Suizid in Deutschland anbieten. Dafür seien aber noch "Knackpunkte" zu klären, sagte die Vorsitzende des deutschen Vereins, Sandra Martino, am Montag in Berlin. Derzeit verbiete die Berufsordnung Ärzten die Hilfe bei der Selbsttötung, erklärte sie. Zudem sei das "beste" Mittel, nämlich Natrium-Pentobarbital, in Deutschland für die Humanmedizin nicht verfügbar. Konkrete Anfrager werde man daher derzeit wahrscheinlich "vertrösten" müssen, sagte Martino. Man wolle die Menschen aber auch nicht lange warten lassen, ergänzte sie.
Martino steht für den deutschen Ableger des Schweizer Vereins "Dignitas", der 2015 nach dem Verbot organisierter Hilfe bei der Selbsttötung die Suizidassistenz in Deutschland eingestellt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche das Verbot organisierter Suizidhilfe für nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter sehen es durch eine unangemessene Einschränkung des Persönlichkeitsrechts als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz an.
Der Gründer des Schweizer Vereins, Ludwig Minelli, sagte zum Urteil: "Die Freiheit hat gesiegt." Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, die sich als Verein für die Zulässigkeit der Suizidassistenz einsetzte und Klagen gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Herausgabe tödlicher Mittel begleitete, gaben die "Dignitas"-Vertreter am Montag eine Zusammenarbeit für eine Beratungsstelle bekannt.
Sterbewillige könnten sich dahin wenden und würden "ergebnisoffen" beraten, sagte Martino. "Dabei ist die Selbsttötung eine von mehreren Optionen", betonte sie. Der Präsident der Gesellschaft für Humanes Sterben, Robert Roßbruch, sagte, bei seinem Verein hätten sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits Ärzte gemeldet, die ihre Bereitschaft zur Suizidassistenz erklärten. Im Rahmen der Beratung würden diese Ärzte nun auch an Sterbewillige vermittelt, sagte er.
Nach dem Urteil aus Karlsruhe hatte auch der Verein des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, "Sterbehilfe Deutschland", bereits erklärt, wieder Suizidassistenz in Deutschland leisten zu wollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte politische Gespräche an, um nach dem Urteil gegebenenfalls neue Regelungen über die Kriterien für eine Suizidbeihilfe zu erarbeiten.