Doch es gab auch heftige Kritik. So stellte der Rendsburger Propst Matthias Krüger den Antrag, das Baugesetz für fünf Jahre außer Kraft zu setzen, weil es viel zu bürokratisch sei. Krüger: "Unsere Kirche wird nicht untergehen, wenn wir kein Baugesetz haben." Sein Antrag wurde allerdings abgelehnt.
Kirchliches Bauen müsse einfacher gemacht werden, forderte auch der Dithmarscher Propst Andreas Crystall. Das werde durch das neue Gesetz nicht erreicht. Der Kieler Jurist Mathias Nebendahl erinnerte daran, dass die Nordkirche ein Gesetz zum Bürokratie-Abbau beschlossen habe.
Der Jurist Henning von Wedel, Mitglied der Kirchenleitung, hielt dagegen, dass die bisherigen Genehmigungsverfahren auch ohne neues Gesetz Bestand haben würden. "Das Tohuwabohu wird vermutlich größer werden." Bischof Gothart Magaard nannte das Gesetz einen "vertretbaren Kompromiss".
Das neue Kirchbaugesetz legt unter anderem fest, dass ein korrekter Antrag einer Gemeinde automatisch nach drei Monaten als genehmigt gilt, wenn sich das Landeskirchenamt bis dahin nicht geäußert hat. Ausnahmen gelten für Umbauten, bei denen die staatliche Denkmalpflege betroffen ist. Eine Verpflichtung der Gemeinden, Nutzungspläne für ihre Räume zu erstellen, wurde von der Landessynode gestrichen, um die Bürokratisierung einzudämmen.
Mit dem neuen Kirchbaugesetz würden Verwaltungsvorgänge gestrafft und Zuständigkeiten klarer geregelt, betonte der Wismarer Propst Marcus Antonioli, Mitglied der Kirchenleitung. Die Gemeinden würden damit mehr Handlungssicherheit erhalten.
Ein Antrag von Landeskirchenmusikdirektor Hans-Jürgen Wulf, dass eine Kirche in der Regel eine Pfeifenorgel haben sollte, wurde abgelehnt. Vor allem Landgemeinden mit mehreren Kirchen, so die Kritik an dem Antrag, hätten nicht die finanziellen Mittel für weitere Orgeln. Glocken dagegen sollen weiterhin die Regel sein.