Dhaka (epd). Die Bundesregierung unterstützt Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar mit weiteren 15 Millionen Euro. Diese Summe sagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) in Bangladesch bei einem Gespräch mit Ministerpräsidentin Sheikh Hasina zu. Das Land nimmt seit Jahrzehnten Angehörige der muslimischen Rohingya-Minderheit auf, die vor Gewalt und Verfolgung aus ihrer Heimat fliehen. Eine brutale Militäroffensive ab August 2017 führte zu einer neuen Massenflucht. Nach dem Zustrom von rund einer Million Rohingya aus dem Nachbarland sieht sich Bangladesch am Limit.
Laut Müller sollen die 15 Millionen Euro vor allem in Bildungsprojekte in den Flüchtlingscamps und den umliegenden Gemeinden fließen. Seit dem Sommer 2017 hat das Entwicklungsministerium bereits 83 Millionen Euro für die Rohingya bereitgestellt, ein Teil davon für Bildungs- und Wasserprojekte in Myanmar.
Am Mittwoch besuchte Müller das größte Rohingya-Flüchtlingslager Kutupalong an der Grenze zu Myanmar und sprach dort mit Rohingya-Frauen, "die unermessliches Leid erfahren mussten". 800.000 Rohingya leben den Angaben nach in Strohhütten in einem der größten Flüchtlingslager der Welt. "Das Schicksal der Rohingya hat mich tief bewegt. Diese ethnische Säuberung und die Verbrechen an den Menschen sind nicht hinnehmbar", betonte er.
Der Minister fügte hinzu, Myanmar stehe in der Pflicht eine Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit zu garantieren und die noch im Land lebenden Rohingya zu schützen. "Bis dahin werden wir unsere Entwicklungszusammenarbeit aussetzen." Es müsse insgesamt mehr Druck auf Myanmar ausgeübt und das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof unterstützt werden. Er schlug zudem vor, in Europa die Einleitung weiterer Sanktionsmaßnahmen zu prüfen, etwa bei der Visavergabe oder im Handel.
Im November hatte der Strafgerichtshof in Den Haag offiziell Ermittlungen gegen Myanmar aufgenommen. Zwar ist Myanmar kein Mitgliedsstaat des internationalen Tribunals, das Nachbarland Bangladesch aber schon. Das Gericht ist zuständig bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Ende Januar hatte zudem der ebenfalls in Den Haag ansässige Internationale Gerichtshof verfügt, dass im buddhistisch dominierten Myanmar die Rohingya-Minderheit vor Völkermord geschützt werden müsse. Das höchste UN-Gericht erlegte dem südostasiatischen Land "vorläufige Maßnahmen" auf, um die Gräuel zu beenden und weitere Verbrechen zu verhindern. Der Richterspruch ist für das UN-Mitglied Myanmar bindend.
Die USA und EU haben bereits Sanktionen gegen ranghohe Militärs des südostasiatischen Landes verhängt. Im UN-Sicherheitsrat verhindert insbesondere die Vetomacht China ein hartes Vorgehen gegen Myanmar.
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