Bundesverfassungsgericht kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid aufgehoben. Die Karlsruher Richter sehen durch das seit 2015 geltende Verbot unter anderem die Rechte von schwerstkranken Menschen und Ärzten verletzt.