Grundsatzurteil zu Abschiebungen nach Afrika

Grundsatzurteil zu Abschiebungen nach Afrika
Spaniens Vorgehen in Exklave Melilla gilt als rechtens
So nah und doch so fern: Von Marokko aus versuchen Menschen immer wieder, in die spanische Exklave Melilla und damit in die EU zu gelangen - und werden oft direkt wieder abgeschoben. Jetzt fiel ein Urteil zu dieser Praxis.

Brüssel, Straßburg (epd). In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Abschiebung zweier Afrikaner an der spanischen Grenze als rechtmäßig beurteilt. Die Männer hätten sich ihre sofortige Zurückführung aus der spanischen Exklave Melilla nach Marokko selbst zuzuschreiben, weil sie auf illegale Weise eingedrungen seien, erklärte der EGMR am Donnerstag in Straßburg. (AZ: 8675/15 und 8697/15)

Spanien habe weder das Verbot der Kollektivausweisung noch das Recht auf wirksame Beschwerde verletzt, urteilte die Große Kammer des EGMR und revidierte damit die Entscheidung einer niederen EGMR-Kammer von 2017. Das jetzige Urteil ist endgültig und könnte nach Befürchtungen von Kritikern weitreichende Folgen haben. "Es wird als eine Blankovollmacht für gewalttätige Push-Backs überall in Europa angesehen werden", erklärte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR), das die beiden Männer unterstützt hatte.

Melilla und die zweite spanische Exklave Ceuta liegen auf nordafrikanischem Boden umgeben von Marokko. An der Grenze zwischen den Territorien spielen sich nach Berichten von Medien und Menschenrechtlern seit Jahren ähnliche Szenen ab. Migranten und Flüchtlinge versuchen, die hintereinander gestaffelten hohen Zäune zu erklimmen. Sie werden von Grenzern heruntergeholt oder kommen nach stundenlangem Ausharren selbst hinunter. Dann soll es zu direkten Rückschiebungen kommen - ohne Registrierung und ohne Gelegenheit für die Menschen, ein Verfahren zu beantragen.

In einem solchen Fall hatten sich zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste vor dem EGMR gewehrt. Mithilfe des ECCHR reichten sie Klage ein. 2017 entschied eine Kammer, dass die beiden Opfer einer unrechtmäßigen Kollektivausweisung geworden seien und ihnen das Recht auf wirksame Beschwerde vorenthalten worden sei.

Die Richter der Großen Kammer argumentierten dagegen jetzt, dass die zwei sich "selbst in eine unrechtmäßige Situation" gebracht hätten, als sie in einer großen Gruppe und Gewalt anwendend über die Sperren zu kommen versucht hätten. Sie hätten stattdessen legale Wege nutzen können, um spanisches Territorium zu erreichen beziehungsweise Asyl oder Visa zu beantragen, erklärte der EGMR. So hätten sie insbesondere am Grenzübergang Beni Enzar um Asyl nachsuchen können, erklärte der EGMR. Auch das spanische Konsulat in Nador sowie spanische Botschaften in ihren Herkunfts- und Transitländern hätten ihnen offengestanden.

Mit der Argumentation entferne sich das Gericht "auf dramatische Weise von der Realität", sagte der Hamburger Anwalt Carsten Gericke dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Möglichkeit, in Beni Enzar Asyl zu beantragen, "existierte faktisch nicht", erklärte Gericke, der die Männer zusammen mit einem spanischen Kollegen für den ECCHR vertrat. Schwarzafrikaner würden gar nicht erst an der marokkanischen Kontrolle vor den spanischen Posten vorbeikommen. "Auch an spanischen Botschaften oder Konsulaten ist es nicht möglich, erfolgreich einen Asylantrag zu stellen."