Berlin (epd). Die Bundesregierung hat sich auf ein Konzept geeinigt, das sie in die Beratungen über das gemeinsame europäische Asylsystem in Brüssel einbringen will. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Freitag in Berlin einen Bericht des "Spiegel", wonach es eine abgestimmte Position gibt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will im März einen neuen Vorschlag für eine Reform des europäischen Asylsystems vorlegen, über die die Mitgliedstaaten seit Jahren streiten.
Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen erfuhr, enthält das Konzept der Bundesregierung drei Kernelemente: eine Vorprüfung von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen und im Inland, ein "Zuständigkeitsregime" anhand eines Verteilschlüssels und Maßnahmen, um diese Verteilung durchzusetzen.
Bei der Vorprüfung soll die Feststellung der Identität und die Registrierung in der Datenbank Eurodac erfolgen. Bei Anträgen, die offensichtlich keinen Erfolg haben, weil eine Schutzbedürftigkeit nicht gesehen wird, sollen dem Konzept zufolge aber auch Einreiseverweigerungen und Zurückweisungen ausgesprochen werden.
Durch "geeignete, notfalls freiheitsbeschränkende" Maßnahmen, die zeitlich begrenzt werden sollen, soll dem Konzept zufolge an den Außengrenzen sichergestellt werden, dass sich Antragsteller der Vorprüfung nicht entziehen. Wird ein Asylbewerber erst in einem Mitgliedstaat im Inland registriert, soll es ebenfalls diese Vorprüfung geben. Dieser Personengruppe solle kein Vorteil daraus erwachsen, dass sie nicht bereits an der Außengrenze geprüft wurde, hieß es.
Flüchtlinge, die nicht zurückgewiesen werden, sollen dem Konzept zufolge nach einem Schlüssel in der EU verteilt werden, der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Um zu verhindern, dass Asylantragsteller in einen anderen EU-Staat gehen, sollen Aufnahmeleistungen "grundsätzlich ausschließlich vom zuständigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt" werden. Sowohl für die Vorprüfung als auch die Verteilung sieht das Konzept Rechtsschutz sowie eine umfassende Aufklärung über Verfahrensrechte vor.
Wann es tatsächlich eine Reform des EU-Asylsystems gibt, ist völlig offen. Derzeit gelten weiter die sogenannten Dublin-Reglungen, nach denen der Ersteinreisestaat eines Flüchtlings für dessen Verfahren und Versorgung zuständig ist. Seit der Fluchtbewegung 2015 bemühen sich einige Staaten, darunter Deutschland, um eine Reform, die für eine gerechtere Verteilung sorgen soll. Vor allem die osteuropäischen Staaten stemmten sich bislang aber dagegen. Für die Prüfung der Asylanträge sind bislang die zuständigen Staaten selbst verantwortlich. Die Idee von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), diese Prüfung an die Außengrenzen auszulagern, wurde von Flüchtlingsorganisationen heftig kritisiert.