Berlin (epd). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) steht der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ablehnend gegenüber. "Ich würde es begrüßen, wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde", sagte er dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Mittwoch). Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung "einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste". Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht.
Er halte Berichte über die Möglichkeit, Datenbanken mit Bildern von Milliarden von Menschen aufzubauen, für sehr realistisch, sagte Kelber. Bildmaterial gebe es im Internet zur Genüge. Software zur Gesichtserkennung existiere ebenfalls. Medien hatten über ein bislang kaum bekanntes Start-up in den USA berichtet, das bereits eine solche Datenbank erstellt haben soll.
Mit Blick auf Pilotprojekte in Deutschland wie etwa am Berliner Bahnhof Südkreuz fügte Kelber hinzu: "Losgelöst von der Frage, wie effektiv diese Art der Überwachung überhaupt ist, fehlt es für eine flächendeckende biometrische Videoüberwachung nach wie vor an einer konkreten gesetzlichen Rechtsgrundlage."
Er bezweifle, dass ein solches Gesetz überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden könne. "Bevor hier keine Klärung erfolgt ist, sollten vorhandene Ressourcen besser anderweitig investiert werden", forderte der oberste Datenschützer.