Naumburg (epd). Die Berufung gegen ein Urteil zum Verbleib der antisemitischen Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche wird voraussichtlich wenig Erfolg haben. Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichtes Naumburg erklärte in der Verhandlung am Dienstag, das Gericht beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Es bestehe kein Zweifel daran, dass das Sandsteinrelief zur Zeit seiner Entstehung dazu diente, Juden verächtlich zu machen. Er verwies aber darauf, dass die mehr als 700 Jahre alte "Judensau" in ein Gesamtensemble mit einem Mahnmal eingebunden sei. Damit sei eine Beleidigung objektiv nicht mehr gegeben.
Das Urteil wird am 4. Februar um 15 Uhr im Oberlandesgericht Naumburg verkündet. Sollte die Berufungsklage abgewiesen werden, könnte der Kläger noch Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen, so das Gericht die Revision zulässt. Der Richter deutete am Dienstag bereits an, dass der BGH darüber entscheiden könnte, da es nicht nur einen Fall an der Wittenberger Stadtkirche, sondern noch an vielen anderen Kirchen, unter anderem am Erfurter Dom und am Magdeburger Dom, solche Schmähplastiken gebe.
Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde und verlangt die Abnahme der Plastik. Aus seiner Sicht könnte die "Judensau" in einem Museum untergebracht und eingeordnet werden. Er sieht sich durch die Plastik als "Saujude" und das "ganze Judentum" diffamiert. Die beklagte Evangelische Stadtkirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden Kirche in der Lutherstadt.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte am 24. Mai 2019 die Klage abgewiesen.