Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Reihe von Klagen wegen der Unterbringung von Asylbewerbern beziehungsweise Migranten in Zelten in der französischen Stadt Metz abgewiesen. Die Klagen, bei denen es um den Vorwurf unmenschlicher Behandlung ging, seien unzulässig, erklärte der EGMR am Donnerstag in Straßburg. Er verwies dabei vor allem auf formale Gründe. (AZ: 48104/14)
Insgesamt ging es dem Gericht zufolge um 23 Menschen, die aus verschiedenen Balkan-Ländern, Armenien, Aserbaidschan und Togo stammten. Sie seien 2014 in Metz in einem behelfsmäßigen Lager aus Zelten untergekommen, eine Frau von ihnen zum Beispiel für die dauer von rund vier Monaten.
Für 22 der Betroffenen wurden die Klagen nun abgewiesen, weil sie laut Gericht für ihren Rechtsbeistand nicht mehr erreichbar waren. Dies zeige, dass sie offenbar kein Interesse mehr an der Sache hätten. Im Fall einer anderen Klägerin machten die Richter unter anderem geltend, sie habe nicht belegen können, dass sie während der Zeit im Lager ihre nötigsten persönlichen Bedarf nicht decken konnte. Daneben sei ihr vermeintlicher Status als Asylbewerberin in dieser Zeit fraglich gewesen.