Menschenrechtler: Gewalt gegen Rohingya ahnden

Menschenrechtler: Gewalt gegen Rohingya ahnden

Frankfurt a.M., Rangun (epd). Angesichts der Verfolgung der muslimischen Rohingya in Myanmar fordern Menschenrechtler von der ausländischen Justiz, die Gewalt zu ahnden. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag müsse Schritte einleiten, um den Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten, erklärte die Organisation "Fortify Rights" am Samstag. Ab Dienstag beginnen Anhörungen vor dem Internationalen Gerichtshof, in denen sich eine Delegation des südostasiatischen Landes zu Genozid-Vorwürfen äußern soll. Die Delegation wird von Myanmars De-facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi angeführt.   Während einer brutalen Offensive der myanmarischen Armee Ende August 2017 flohen mehr als 740.000 Rohingya aus dem westlichen Bundesstaat Rakhine ins benachbarte Bangladesch. UN-Ermittler werfen Myanmars Streitkräften Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Auch die zivile Regierung unter Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi gilt als mitschuldig. Demnach hatte sie die Gräuel nicht verurteilt, sondern wiederholt verteidigt.   Die etwas mehr als 500.000 in Rakhine zurückgebliebenen Rohingya werden weiterhin brutal verfolgt und diskriminiert. Laut "Fortify Rights" gibt es neue Beweise dafür, dass Militär und Grenzpolizei Angehörige der Rohingya, darunter auch Kinder, als Zwangsarbeiter missbrauchen. Des weiteren würden Menschen misshandelt und willkürlich verhaftet. Schon seit einer Welle der Gewalt 2012 in Rakhine fristen mehr als 125.000 Zivilisten, insbesondere Rohingya, ein erbärmliches Dasein in Internierungscamps.

Im November hatte das westafrikanische Gambia beim Internationalen Gerichtshof, dem höchsten UN-Gericht, Klage gegen Myanmar wegen Völkermordes an den Rohingya eingereicht. Dabei erklärte Gambia, es handle im Namen der "Organisation für Islamische Zusammenarbeit", der 57 Staaten angehören. Fast zeitgleich hat das Weltstrafgericht, das ebenfalls in Den Haag sitzt, offiziell Ermittlungen gegen Myanmar aufgenommen. Letzteres hatte sich bereits Anfang September 2018 grundsätzlich für zuständig erklärt, die Massenvertreibung der Rohingya aus Myanmar nach Bangladesch zu untersuchen. Zwar ist Myanmar kein Mitgliedsstaat des Tribunals, der Nachbar Bangladesch hingegen schon.