Leipzig (epd). Im Berufungsprozess eines 27-jährigen Rechtsreferendars, der an den Neonazi-Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz Anfang 2016 beteiligt war, hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, einen Tatplan gehabt oder vorsätzlich gehandelt zu haben, sagte Anwalt Jürgen Schäfer am Dienstag vor dem Leipziger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Berufung zu verwerfen. Ein Urteil wurde am Nachmittag erwartet.
Das Amtsgericht Leipzig hatte den Angeklagten vor einem Jahr zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte er seine Beteiligung an dem Aufmarsch von bis zu 300 Randalierern am 11. Januar 2016 in dem linksgeprägten Stadtteil eingeräumt. Wegen schweren Landfriedensbruchs stehen in dem Fall mehr als 200 Menschen vor Gericht. Am Amtsgericht Leipzig sind bislang alle Angeklagten, denen bereits der Prozess gemacht wurde, zu Bewährungsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt worden.
Der 27-Jährige legte Berufung gegen seine Verurteilung ein. Die am 12. November begonnene Verhandlung vor dem Landgericht entscheidet mit über dessen berufliche Zukunft. Der Angeklagte ist seit dem 1. November 2018 Rechtsreferendar am Landgericht Chemnitz. Laut der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen wird Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Zudem kann die Aufnahme in den Dienst jederzeit widerrufen werden.