Die EKD richtet einen Betroffenenbeirat ein, dies verkündete Kirsten Fehrs in ihrer Rede auf der EKD-Synode in Dresden am Dienstag. Das Konzept dazu sei auf der Grundlage der Erfahrungen erarbeitet worden, die der Betroffenenrat des UBSKM gemacht habe.
Der EKD-Rat hat einem solchen Betroffenenbeirat bereits im September zugestimmt. "Der Beirat soll als kritisches Gegenüber zur EKD die Betroffenenperspektive in die verschiedenen Arbeitsprozesse einbringen und eigene Positionen formulieren", sagte Kirsten Fehrs.
Das Verfahren zu diesem neuen Betroffenenbeirat soll ab "hier, jetzt und heute" gestartet werden. Ab sofort ist es Betroffenen aus dem Bereich der evangelischen Kirche und der Diakonie möglich, sich für diesen Beirat zu bewerben. Es werden zwölf Personen für die Dauer einer Amtszeit von vier Jahren gesucht. Die Bewerbungsfrist soll zehn Wochen bis zum 24.Januar 2020 betragen, damit der Betroffenenbeirat sich im Frühjahr 2020 konstituieren kann.
Ein Auswahlgremium, bestehend aus Mitgliedern des Betroffenenrates des UBSKM, Mitarbeitenden von externen Fachberatungsstellen und dem Beauftragtenrat, soll dem Rat der EKD eine Vorschlagsliste vorlegen.
Der Betroffenenbeirat solle eine Plattform konzipieren, die die Vernetzung und den Austausch von Betroffenen im evangelischen Kontext ermöglicht, sagte Fehrs. Immer wieder sei zu Recht angemahnt worden, dass die Vereinzelung betroffener Menschen im evangelischen Bereich ein besonderes Problem sei. "Wir hoffen hier auf ein stabilisierendes Netzwerk", sagte Fehrs.