Stuttgart (epd). Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat ihr Gottesdienstbuch für kirchliche Trauungen, ihre Trauagende, überarbeitet. Neu sei in der Agende auch ein Formular für die "familienbezogene Trauung", das ernst nehme, dass die kirchliche Trauung heutzutage oft zu einem Zeitpunkt gefeiert wird, an dem das Paar längst zur Familie geworden ist, sagte der Theologie-Dezernent der Landeskirche, Oberkirchenrat Ulrich Heckel, bei der Vorstellung der Agende am Donnerstag während der Synodentagung in Stuttgart.
In einer Agende sind die gottesdienstlichen Ordnungen sowie Gebete und andere gottesdienstliche Texte abgedruckt. In dem Buch gibt es auch Hinweise für liturgisch Verantwortliche, wie sie mit Musikwünschen von Traupaaren umgehen sollen und wann ein Kuss des Paares bei der Trauung seinen Platz haben kann. Auch für die Heirat mit einem katholischen Ehepartner, einer geschiedenen Partnerin oder einem Muslim finden sich gottesdienstliche Formulare.
Die neue Trauagende behandelt ausschließlich die Ehe zwischen Mann und Frau, andere Lebensformen sind nicht im Blick, sollen aber durch die Nichtnennung an diesem Ort in keiner Weise missachtet oder diskriminiert werden, heißt es in der Einleitung der Agende. Für einen Gottesdienst anlässlich einer bürgerlichen Eheschließung von homosexuellen Paaren gilt eine eigene Ordnung, die von einem Viertel der württembergischen Kirchengemeinden ausgeführt werden kann - so der landeskirchliche Kompromiss nach vielen Debatten in der Synode.
Mehrere Synodale des Gesprächskreises "Offene Kirche" kritisierten, dass in der Trauagende nicht auch homosexuelle Paare im Blick sind. Die Agende wolle ausgrenzen, sagte Rolf Wörner von der Offenen Kirche. Laut Oberkirchenrat Heckel gibt es in der württembergischen Landeskirche nach wie vor zwei miteinander unvereinbare Grundpositionen in der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Dieser Spannung müsse auch die Agende gerecht werden. Die Synode stimmte der Agende mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu. Sie tritt damit am 1. Mai 2020 in Kraft.