Umweltministerium verteidigt Klimaschutzgesetz gegen Kritik

Umweltministerium verteidigt Klimaschutzgesetz gegen Kritik

Berlin (epd). Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf des Klimaschutzgesetzes gegen Kritik verteidigt. Ein Ministeriumssprecher sagte am Montag in Berlin, das Regelwerk schaffe Verbindlichkeit und Klarheit darüber, wer in der Regierung was zu tun habe. "Der Kern sind jahresscharfe Klimaziele für jeden einzelnen Sektor von 2020 bis 2030. Die werden dazu führen, dass sich niemand mehr davonstehlen kann", sagte er. Ministerin Svenja Schulze (SPD) schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: Das am 20. September vorgelegte Klimapaket "wird nicht abgeschwächt".

Umweltschützer hatten zuvor kritisiert, dass der auf der Internetseite des Ministeriums am Wochenende veröffentlichte Referentenentwurf als Grundlage nicht ausreicht, die Klimaschutzziele bis 2030 verbindlich zu erreichen. Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem "zahnlosen Tiger", da "jedwede Sanktionsmöglichkeit für diejenigen Sektoren und Branchen fehlt, die ihre Zwischenziele nicht erreichen".

Das Klimaschutzgesetz soll garantieren, dass das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken, Schritt für Schritt erreicht wird. Der Sprecher des Umweltministeriums wies darauf hin, dass der Entwurf zulässige Jahresemissionsmengen in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vorsieht - die in den kommenden zehn Jahren immer geringer werden. Wenn aber in einem Bereich schneller ein Durchbruch erzielt werde als in einem anderen Bereich, sei es möglich, dass Ministerien tauschen, fügte er hinzu. Voraussetzung sei, dass sich ein "Tauschpartner" finde und das gemeinsame Gesamtziel dennoch erreicht werde. Von Sanktionen ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede.

Im Entwurf heißt es hingegen, dass das Umweltbundesamt jährlich im März eines Jahres über die Emissionsdaten des Jahres zuvor berichtet. Überschreitet ein Sektor die Jahresemissionsmenge, muss demnach ein "Sofortprogramm von zusätzlichen Maßnahmen" beschlossen werden. In Paragraf 1 zum "Zweck des Gesetzes" heißt es, dass Treibhausgasneutralität bis 2050 als "langfristiges Ziel" verfolgt wird.

Nach Angaben der Bundesregierung läuft derzeit noch der Abstimmungsprozess unter den Ministerien zu dem Regelwerk. Insofern kann sich der Inhalt bis zum Kabinettsbeschluss noch ändern. Die Ministerrunde will am Mittwoch über Klimaschutzmaßnahmen beraten.