Kriegsdienstverweigerer, Kriegsgegner und Deserteure seien einer unnachgiebigen Verfolgung durch das NS-Regime ausgesetzt gewesen und hätten ihren Widerstand oft mit dem Leben bezahlen müssen, erklärte die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer und Frieden (EAK) am Dienstag in Bonn.
"Nicht zuletzt aus diesen schlimmen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs erwächst die Verpflichtung, die Anerkennung und Durchsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung international voranzubringen", betonte Friedhelm Schneider, Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO). In vielen Ländern in Europa werde dies auch heute noch Menschen verweigert.
Mehr als 30.000 Kriegsgegner oder Deserteure seien im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmachtsgerichtsbarkeit als sogenannte Wehrkraftzersetzer zum Tode verurteilt worden, erklärte Schneider, der die EAK im EBCO vertritt. Zur kleinen Minderheit der Kriegsdienstverweigerer, die gegenüber den NS-Behörden die Teilnahme an Militär- und Kriegsdienst ablehnten, gehörten neben Zeugen Jehovas auch einzelne katholische und evangelische Christen sowie Mitglieder der Freikirchen, erläuterte Schneider. "Christen, die die einsame Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung trafen, sahen sich der Missbilligung ihrer Kirchen ausgesetzt."
Nicht zuletzt durch diese Erfahrungen sei in der Bundesrepublik ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Grundgesetz verankert worden, betonte Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK. Dennoch hätten die Kriegsdienstverweigerer und Deserteure in der Nachkriegszeit keine Anerkennung für ihr Handeln erhalten. Erst 2002 seien die Urteile gegen die Deserteure der Wehrmacht aufgehoben und die wenigen Überlebenden rehabilitiert worden.