Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Sonntagsöffnungen in der Hauptstadt zugelassen und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Juli teilweise kassiert. Demnach dürfen die Läden und Verkaufsstellen in Berlin an diesem Sonntag anlässlich des Lesbisch-Schwulen-Stadtfests und am 8. September zur Internationalen Funkausstellung (IFA) wie vorgesehen öffnen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Während der Sportveranstaltung "Finals-Berlin" am 4. August müssten die Geschäfte hingegen geschlossen bleiben, weil die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt seien. (OVG 1 S 62.19)
Die beiden anderen Sonntagsöffnungen seien wegen des vom Land Berlin hierfür dargelegten öffentlichen Interesses gerechtfertigt, hieß es. Hierbei handele es sich um bedeutsame Großveranstaltungen, die wegen ihrer Bedeutung für Berlin als Ganzes eine Geschäftsöffnung am Sonntag zulassen, so das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Gegen die Verkaufsöffnungen an den drei umstrittenen Sonntagen hatte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Berlin Beschwerde eingelegt. Zur Begründung hieß es, die Voraussetzungen für eine stadtweite Ladenöffnung seien nicht erfüllt. Das Verwaltungsgericht untersagte zunächst die geplanten Sonntagsöffnungen, weil das nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz erforderliche öffentliche Interesse fehle. Gegen die Entscheidung legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.