Paris (epd). Der Wachkoma-Patient Vincent Lambert ist nach einem jahrelangen Rechts- und Familienstreit und nach der dritten Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen am Donnerstagmorgen im Universitätsklinikum von Reims gestorben. Das teilte die Familie laut französischen Medienberichten mit. Die Ärzte des 42-jährigen Franzosen hatten vergangene Woche damit begonnen, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen.
Das Pariser Revisionsgericht hatte zuvor die Entscheidung des Berufungsgerichtes aufgehoben, das am 21. Mai die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung angeordnet hatte. Damit geht der jahrelange Rechtsstreit zu Ende, der in Frankreich eine Debatte um die bestehenden Ethik-Gesetze ausgelöst hat.
Lambert lag seit einem Motorradunfall im Jahr 2008 in einem sogenannten Wachkoma und war gelähmt. Seine Ehefrau und ein Teil seiner Geschwister kämpften für die Abschaltung der lebenserhaltenden Apparate. Die Eltern, strenggläubige Katholiken, sprachen sich jedoch vehement gegen diesen Schritt aus. Sie argumentieren, dass Vincent nicht sterbenskrank, sondern schwerbehindert sei. Zwei Mal erreichten sie, dass die künstliche Ernährung wieder aufgenommen werden musste, die die Ärzte bereits im Einvernehmen mit der Ehefrau des Patienten eingestellt hatten.
Die Eltern waren durch alle gerichtlichen Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen, um zu verhindern, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden. Der EuGH entschied bereits 2015, dass die künstliche Ernährung beendet werden darf. Auch der französische Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht erklärte das für zulässig. Der Rechtsstreit ging jedoch weiter.
Zuletzt hatte der Verfassungsrat am 24. April die Entscheidung des Krankenhauses bestätigt, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Das geschah am 20. Mai, aber das von den Eltern angerufene Berufungsgericht hatte diese Entscheidung noch einmal zur allgemeinen Überraschung aufgehoben. Am 28. Juni bestätigte das Revisionsgericht als oberste Instanz, die in etwa dem Bundesgerichtshof entspricht, noch einmal die Einstellung der künstlichen Ernährung.
Eine Stellungnahme der internationalen UN-Behindertenkommission hatte sich Anfang Mai für eine Aufrechterhaltung der Pflege ausgesprochen. Gesundheitsministerin Agnès Buzyn hatte daraufhin erklärt, dass Frankreich "legal" nicht verpflichtet sei, dieser Aufforderung nachzukommen.
Der Fall löste in Frankreich eine heftige Debatte aus. Experten und Mediziner fordern ein neues Gesetz. Das Ethikgesetz von 2005, das 2016 erneuert und 2018 ergänzt worden war, stoße mit dem Fall Vincent Lambert an Grenzen, hieß es. In Frankreich ist passive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zulässig, Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) ist dagegen eine Straftat. Eine Revision des Bioethik-Gesetzes soll im Juni von der Regierung vorgelegt werden.