Die Personalgemeinden verstünden sich als "besondere Gemeinden mit Mitgliedern über die Grenzen der Ortskirchengemeinde hinaus". Das Gesetz sieht ihre Einbindung in die Kirchenbezirke und Abstimmungen mit der Gemeinde am Ort vor. Die Mitglieder der Personalgemeinden bleiben Mitglied ihrer jeweiligen Ortsgemeinde, etwa beim Wahlrecht. Seelsorge und Kasualien, etwa eine Trauung, nehmen sie in der von ihnen gewählten Gemeinde wahr. Die Mindest-Mitgliederzahl dieser Gemeindeform soll 150 Personen betragen.
Finanziert werden die Personalgemeinden durch einen Sonderhaushalt des Kirchenbezirks, nicht durch Kirchensteuerzuweisungen für die umgemeldeten Gemeindemitglieder. Die nötige Pfarrstelle kommt aus einem Sonderpool der Landeskirche. Dafür werden beispielsweise sogenannte "bewegliche Pfarrstellen" der Landeskirche eingesetzt oder die fünf, die die Landessynode für "Neue Aufbrüche" beschlossen hatte. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Mut zum Kindergartenangebot
Aktuell gibt es bereits mehrere Personalgemeinden in Württemberg, etwa den Jesus-Treff Stuttgart oder Gemeinden in Schwäbisch Gmünd und in Reutlingen. Der Backnanger Dekan Wilfried Braun berichtete von der zu Jahresbeginn eingerichteten "Akzente"-Gemeinde in seinem Bezirk. Diese verstehe sich als "regional strukturierte, landeskirchliche Gemeinde mit evangelisch-charismatischer Prägung". Braun sagte, seit der Gründung habe es einen "deutlich spürbaren" Vertrauenszuwachs und gute Beziehungen gegeben zu Menschen, die zum Teil ohne dieses Angebot ihre landeskirchliche Ortsgemeinde möglicherweise verlassen hätten.
Mehr Geld für die Kindergartenarbeit gibt die Landessynode ab dem Haushaltsjahr 2020. Kirchengemeinden erhalten pro Gruppe aus einem neuen Topf des Ausgleichsstocks jährlich 1.000 Euro. Insgesamt werden jährlich bis 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der jetzt flächendeckend mögliche Zuschuss pro Kindergartengruppe soll ein Ausgleich sein zwischen Kirchengemeinden mit und ohne Kindergartenarbeit und Gemeinden Mut zum Kindergartenangebot machen.
Die Synode beschäftigt sich seit Herbst 2016 mit langfristigen Verbesserungen in der Kindergartenarbeit. In den vergangenen drei Jahren wurde unter anderem die Bezahlung der Erzieherinnen verbessert, teils um bis zu 18 Prozent, sagte Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker.
Die evangelischen Kirchenbezirke Ditzingen und Vaihingen schließen sich zum 1. Januar 2020 zusammen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Synode ebenfalls am Donnerstagabend auf den Weg gebracht. Das neue Dekanat Vaihingen-Ditzingen ist für rund 61.000 Evangelische in 33 Kirchengemeinden zuständig. Dem Gesetz zufolge wird es dort aber weiterhin zwei Dekane geben, die sich die Leitung des fusionierten Kirchenbezirks teilen.