Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet morgen (Donnerstag) darüber, ob ein Angehöriger der Sikh-Religion von der Helmpflicht beim Motorradfahren befreit werden darf. Die Leipziger Richter müssen abwägen, ob die in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebene Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms gegen das Grundrecht auf freie Religionsausübung verstößt.
Die Sikhs sind eine vorwiegend in Indien verbreitete Religionsgemeinschaft, die sich im 15. Jahrhundert vom Hinduismus abspaltete. Die Männer tragen oft einen Turban und dürfen sich zeitlebens ihre Haare nicht schneiden. In Indien leben etwa 21 Millionen Sikhs.
Der Kläger gehört der Religion der Sikh eigenen Angaben zufolge seit 2005 an. Aufgrund entsprechender Glaubenssätze fühle er sich dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit einen Turban zu tragen. Er argumentiert, die Helmpflicht beim Motorradfahren verletze ihn in seiner Religionsfreiheit.
epd lob/kfr mih