Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung vorerst weitere Sonntagsöffnungen für Läden in der Hauptstadt gestoppt. Danach müssen die Geschäfte entgegen einer Festlegung der zuständigen Senatsverwaltung am 21. Juli anlässlich des Lesbisch-Schwulen Stadtfestes, am 4. August zur Veranstaltung "Die Finals - Berlin 2019" und am 8. September 2019 zur Internationalen Funkausstellung Berlin (IFA) geschlossen bleiben, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes heißt. (AZ: VG 4 L 178.19)
Geklagt hatte eine Gewerkschaft. Unter Berufung auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hatte sie geltend gemacht, dass die Sonntagsruhe grundsätzlich geschützt sei und an Ausnahmen hohe Anforderungen zu stellen seien. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hatte erst am 13. Mai die Sonntage im zweiten Halbjahr 2019 festgelegt, an denen im Land Berlin Verkaufsstellen ausnahmsweise in der Zeit von 13 bis 20 Uhr für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen. Zur Begründung hieß es, dies liege im öffentlichen Interesse, da jeweils große Ereignisse und Veranstaltungen stattfinden, die wegen ihrer Bedeutung für die gesamte Stadt eine Geschäftsöffnung erforderlich machten.
Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit dem Beschluss an ihrer Rechtsprechung festgehalten: Danach reicht allein der Umstand, dass die Senatsverwaltung einem Ereignis "berlinweite Bedeutung" beimisst, für ein öffentliches Interesse an einer ausnahmsweisen Ladenöffnung am Sonntag nicht aus. Erforderlich sei aus verfassungsrechtlichen Gründen vielmehr, dass die Veranstaltung selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehe. Dies lasse sich hier nicht berlinweit bejahen, erklärte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.