Berlin (epd). Die evangelische Kirche wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor, das Kirchenasyl systematisch zurückzudrängen. Die Kirchengemeinden würden sehr sorgfältig die Fälle prüfen, bevor sie ein Kirchenasyl gewähren, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuletzt war bekanntgeworden, dass ein Kirchenasyl für die Betroffenen nur noch ganz selten mit einer Anerkennung endet. Die Ursache liege beim Bamf selbst, sagte Dutzmann: "Das ist dort so gewollt."
Bis Ende April wurde nach Angaben der Bundesregierung in nur zwei Fällen von Kirchenasyl nachträglich Schutz durch das Bamf gewährt. In 145 Fällen blieb es bei der Ablehnung eines Asylbewerbers. Kirchengemeinden gewähren Menschen Schutz, wenn sie der Auffassung sind, dass eine humanitäre Härte dazu führen muss, dass der Betroffene nicht abgeschoben wird. Dem Staat ist das Kirchenasyl ein Dorn im Auge. 2018 verschärften die Innenminister die Regeln für das Kirchenasyl. Überstellungen in einen anderen EU-Staat nach der Dublin-Verordnung sind für Kirchenasyl-Fälle seitdem bis zu 18 Monate möglich. Die Frist lag vorher bei sechs Monaten.
Dutzmann sagte, trotz der Verschärfungen würden Kirchengemeinden weiter Kirchenasyl gewähren. "Dort, wo sie die Not von Menschen sehen, werden sie auch eingreifen. Das tun sie aus Gründen ihres Glaubens und davon wird sie niemand abhalten, auch keine 18-Monats-Frist", sagte der Theologe, der die Position der EKD gegenüber der Politik in Berlin und Brüssel vertritt.
Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer hatte in der vergangenen Woche bei einer Veranstaltung von Kirchen und Organisationen gesagt, seine Behörde erkenne Härtefälle inzwischen selbst. Dutzmann entgegnete, er glaube zwar, dass das Bundesamt mehr Härtefälle identifiziere als früher. "Gleichwohl bleiben aber Härtefälle übrig, die Kirchengemeinden erkennen, weil sie die Menschen und deren Geschichten kennengelernt haben", ergänzte er.
"Das Kirchenasyl wird gebraucht", sagte der Bevollmächtigte. Eine Gemeinde, die einen Menschen begleitet, erkenne vielleicht eine humanitäre Notlage, die der Staat nicht sehe. "Insofern ist und bleibt das Kirchenasyl ein auch für den Staat am Ende gutes, ergänzendes Element", betonte er.