Berlin/Köln (epd). Der Politkünstler Philipp Ruch vom "Zentrum für Politische Schönheit" klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundeszentrale für politische Bildung. Hintergrund ist die kurzfristige Ausladung Ruchs vom 14. Bundeskongress der Bundeszentrale im März in Leipzig auf Druck des Bundesinnenministeriums. Nachdem Ruch zunächst "mit viel Lob für seine Arbeit" zum Bundeskongress eingeladen wurde, sei er kurz vor Veranstaltungsbeginn mit Verweis auf ihm unbekannte und völlig absurde strafrechtliche Ermittlungsverfahren überraschend wieder ausgeladen worden, teilte der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger am Freitag mit.
Die Ausladung habe das Bundesinnenministerium genutzt, um Ruch öffentlich in der Bundespressekonferenz als jemanden darzustellen, der durch seine Kunstaktionen eine weitere Polarisierung der politischen Debatte vorantreibe und einer Spaltung der Gesellschaft Vorschub leiste. Das Vorgehen des Ministeriums sei nicht nur eine Frage mangelnden Anstands, sondern stelle eine Rechtsverletzung dar, betonte der Anwalt. Denn anders als Private sei der Staat dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet.
Der Gründer des "Zentrum für Politische Schönheit" sollte auf dem Bundeskongress einen Vortrag mit dem Titel "Das Ende der Politik der Toleranz" halten, wurde aber nach einer Intervention des Bundesinnenministeriums wieder ausgeladen. Zur Begründung sagte damals eine Sprecherin des Ministeriums, eine Einladung an den politischen Aktionskünstler könne missverstanden werden als staatlich finanzierte Legitimierung von Aktionen des Zentrums.
Die Bundeszentrale für politische Bildung sei eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, erklärte die Sprecherin weiter. Die Abstimmung über Redner größerer Veranstaltungen sei "allgemeines Verwaltungshandeln". Den Vorwurf einer Zensur wies sie zurück.