Berlin (epd). Der Bundesrat hat nach langem Streit zwischen Bund und Ländern die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes gebilligt. Die Länderkammer legte am Freitag keinen Einspruch ein. Damit kann die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Neuberechnung der Leistungen für Asylbewerber inkraft treten.
Mit der Reform werden die Sachleistungen für Asylbewerber zwar teilweise erhöht. Die Geldleistungen werden aber gekürzt, so dass für viele Gruppen unter dem Strich eine Kürzung der Leistungen steht. Die monatlichen Zuwendungen für alleinstehende Asylbewerber betragen künftig 344 Euro, zehn Euro weniger als aktuell. Für Kinder im Schulalter steigen die Leistungen im Zuge der geplanten Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zudem soll ein Freibetrag eingeführt werden für Asylbewerber, die sich ehrenamtlich engagieren.
Die Reform der Asylbewerberleistungen war 2016 am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Die damals geplante Kürzung der Leistungen für Flüchtlinge in Sammelunterkünften erhielt im Bundesrat keine Mehrheit und landete im Vermittlungsausschuss. Asylbewerberleistungen werden für Menschen gezahlt, deren Verfahren noch läuft, maximal aber für 15 Monate. Danach erhalten die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, beispielsweise Hartz IV.