Berlin (epd). Vereine und Stiftungen bundesweit warnen vor weiteren Beschränkungen ihrer gemeinnützigen Arbeit und fordern eine rasche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Sorge Tausender gemeinnütziger Vereine und Stiftungen nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom März 2019 sei berechtigt, erklärte die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", ein Zusammenschluss von mehr als 120 Vereinen und Stiftungen, am Freitag in Berlin. Die obersten Finanzrichter hätten mit dem Urteil die Möglichkeiten politischer Bildung "übertrieben begrenzt".
Der Bundesfinanzhof habe dabei einen doppelt falschen Schluss gezogen. Er habe Urteile, die sich auf parteinahe Stiftungsvereine und auf direkte staatliche Zuwendungen beziehen, mit Attac auf einen Verein angewandt, der weder mit einer Partei verbunden ist noch direkte staatliche Mittel erhält, sagte Allianz-Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer. Diese falsche Anwendung werde nun fortgesetzt und belaste weitere gemeinnützige Vereine.
Der jüngste Fall sei ein kleines soziokulturelles Zentrum, dem das örtliche Finanzamt mit Verweis auf das Attac-Urteil die Gemeinnützigkeit aberkennen wolle. Zur Begründung heiße es, der Verein beschränke sich nicht auf "bildungspolitische Fragestellungen" und betreibe politische Willensbildung nicht in "geistiger Offenheit". Dieser Fall zeige, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs in die Irre führe und es dringend gesetzliche Klarstellungen brauche, sagte Diefenbach-Trommer.
Der Geschäftsführer für Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Olaf Bandt, sieht in dem Vorgehen der Finanzämter einen "Geist wie in autokratischen Staaten". Viele Vereine und Initiativen wüssten nicht mehr, ob sie überhaupt noch zu Demonstrationen aufrufen dürfen, oder ob ihnen dann die Gemeinnützigkeit aberkannt werde, kritisierte Bandt.
Der BUND fordert Bund und Länder auf, rasch eine Novelle der Abgabenordnung vorzulegen und so die Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit zu ändern. Es müsse möglich sein, dass Organisationen, die außerhalb der Parlamente politische Anliegen verfolgen, steuerrechtlich gefördert werden, betonte Geschäftsführer Bandt: "Wir brauchen alle Rechtssicherheit."
In einem eigenen am Freitag präsentierten Entwurf für ein neues Gemeinnützigkeitsrecht schlägt der Umweltverband deshalb eine neue, umfassende Definition der Satzungszwecke vor, die gefördert werden. Zudem wird darin geregelt, inwieweit sich Vereine politisch betätigen können.
Dass sich laut der bisherigen Abgabenordnung gemeinnützige Vereine aus der politischen Arbeit herauszuhalten haben, sei Denken der Vor-68er-Zeit, kritisierte der Jurist und Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz Bayern, Peter Rottner: "Mit dem Steuerrecht kann man derzeit Organisationen am schnellsten versenken", sagte er.
Der Bundesfinanzhof hatte dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac im Frühjahr die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen würden nicht als gemeinnützig gelten. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht in der Kritik: Unions-Politiker sind für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit, weil sie in ihr ein "Abmahnunternehmen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes" sehen. Dem BUND-Landesverband Hamburg wurde 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er ein Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Energienetze mitinitiiert hatte. Der folgende sechsjährige Rechtsstreit kostete den Landesverband mehr als 120.000 Euro.