Die Ermittlungsverfahren seien wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die Entscheidung hatte sich bereits seit zwei Monaten abgezeichnet. Im April hatte das Landgericht Bad Kreuznach die von der Staatsanwaltschaft initiierten Hausdurchsuchungen bei den Pfarrern mit der Begründung für unrechtmäßig erklärt, bei den Beschuldigten seien "keine strafbaren Handlungen erkennbar".
Die Staatsanwaltschaft hatte den evangelischen Pfarrern vorgeworfen, sie hätten mit der Gewährung von Kirchenasyl Beihilfe zum illegalen Aufenthalt geleistet. Dieser Tatverdacht sei auch durch das Gerichtsurteil vom April nicht ausgeräumt, heißt es in der schriftlichen Erklärung der Staatsanwaltschaft. Gleichwohl werde von einer weiteren Verfolgung der "möglichen Tat" abgesehen, weil die Schuld der Pfarrerinnen und Pfarrer nur als gering anzusehen sei und die Fortführung des Verfahrens mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Mit der Einstellung des Verfahrens geht ein langwieriger Konflikt zwischen den Kirchengemeinden und der Verwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises um das Kirchenasyl für neun Flüchtlinge aus dem Sudan zu Ende. Nachdem die Kreisverwaltung in Simmern im Sommer vergeblich versucht hatte, eines der Kirchenasyle polizeilich räumen zu lassen, hatte der örtliche Landrat Marlon Bröhr (CDU) die zwei Pfarrerinnen und drei Pfarrer angezeigt. Im Rahmen der Ermittlungen waren auch Pfarrbüros und Wohnungen der Beschuldigten durchsucht worden.
Die rheinische Landeskirche und die Anwälte der Betroffenen hatten Strafverfahren und Durchsuchungen als unverhältnismäßig kritisiert, da der Aufenthalt der Sudanesen den Behörden stets bekannt gewesen sei. Den Ermittlern hatte die Kirche zudem vorgeworfen, auch sensible seelsorgerische Daten ohne Bezug zu den Kirchenasyl-Fällen seien beschlagnahmt worden. Zur möglichen Strafbarkeit beim Kirchenasyl gibt es bislang in Deutschland noch keine einheitliche Rechtsprechung.