Asyl-Netzwerk: Innenminister sollen Regeln für Kirchenasyl lockern

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Von Abschiebung bedrohte Kurden kamen vor 10 Jahren unter in der evangelischer Lutherkirche der Gemeinde Buschhausen in Oberhausen. Bei den Asylfällen, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen, werden Härtefälle mittlerweile fast gar nicht mehr anerkannt.
Asyl-Netzwerk: Innenminister sollen Regeln für Kirchenasyl lockern
Das ökumenische Netzwerk "Asyl in der Kirche" hat die Innenminister der Länder aufgefordert, den Umgang mit sogenannten Dublin-Kirchenasylen zu verändern.

Die Innenminister sollten dazu beitragen, "dass der ursprüngliche Sinn der Vereinbarung zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) - das gemeinsame Suchen nach humanitären Lösungen in besonderen Härtefällen - wieder sichtbar wird", heißt es in einem Offenen Brief, den das ökumenische Netzwerk am Donnerstag in Berlin veröffentlichte. Die Innenminister von Bund und Ländern beraten am Donnerstag und Freitag kommender Woche in Kiel.

Der Offene Brief bezieht sich auf Fälle von Kirchenasyl, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen - in denen Asylbewerber aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland eingereist sind. Die Verordnung besagt, dass Deutschland die Asylbewerber in das Drittland zurückführen kann, wo dann ein Asylverfahren eingeleitet wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das in Deutschland für Asylanträge zuständig ist, kann aber in Härtefällen auch auf eine Rückführung verzichten und ein Asylverfahren in Deutschland durchführen.

Das ist es, was das Asyl-Netzwerk oft für die Flüchtlinge im Kirchenasyl anstrebt. Kirchengemeinden müssen binnen eines Monats ein Dossier erstellen, in dem sie den Härtefall gegenüber dem Bamf begründen. Das Bamf kann nach Sichtung des Dossiers entscheiden, ob es einen Härtefall anerkennt und in Deutschland ein Asylverfahren einleitet.

Das Netzwerk bemängelt nun, das die Wahrscheinlichkeit stark gesunken ist, dass Flüchtlinge im Kirchenasyl als Härtefälle anerkannt werden. 2015/16 habe die Quote noch 80 Prozent betragen, nach dem 1. August 2018 sei die Quote auf gut 20 Prozent gesunken, mittlerweile liege sie bei annährend null, heißt es in dem Offenen Brief. Seit dem 1. August 2018 gelten nach einem Beschluss der Innenminister schärfere Regeln für Schutzsuchende im Kirchenasyl. Die gesunkenen Quoten liegen nach Sicht des Netzwerks nicht an den geschilderten Härten, sondern an einseitig veränderten Kriterien des Bamf. "Selbst hoch suizidale Menschen, Opfer von Menschenhandel oder demente Senioren mit nahen Angehörigen in Deutschland werden nicht mehr als besondere Härtefälle anerkannt."

Das Netzwerk kritisiert auch die EU: "Auch wenn nicht alle Anfragen zu einem Kirchenasyl führen, sehen wir an diesen Bitten doch, dass die strukturellen Schwachstellen der europäischen Asylpolitik weiterhin massiv zu Lasten der Schutzsuchenden gehen." Die Zahl der Anfragen übersteige die Zahl der gewährten Kirchenasyle in den Gemeinden "um ein Vielfaches".