Die Bundeszentrale für politische Bildung hat gegen die Entscheidung zur Abschaltung des Wahl-O-Maten Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Die Bundeszentrale habe dabei auf die Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2011 verwiesen, in dem die Auswahl von acht Parteien nicht moniert worden sei, sagte ein Sprecher der Bundeszentrale am Mittwoch in Bonn dem Evangelischen Pressedienst (epd). Derweil erklärte die Diakonie, dass das Urteil zum Wahl-O-Maten keine Auswirkung auf ihr Online-Tool zur Europawahl habe. Der Sozial-O-Mat des evangelischen Wohlfahrtsverbands ist weiter online.
Der Sprecher der Bundeszentrale sagte dem epd, dass es wegen des pädagogischen Konzeptes des Wahl-O-Maten nicht möglich sei, das Angebot nach den Vorgaben des Gerichts einfach umzuprogrammieren. Dazu müsste das Konzept komplett neu gedacht werden, erläuterte er.
Keine Wahlempfehlung, sondern politische Bildung
Nach der Abschaltung des Wahl-O-Maten hätten sich bereits viele Menschen beklagt, die sich vor der Wahl verlässlich informieren wollten, sagte der Sprecher. Die Bundeszentrale rechne spätestens bis Freitag mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes.
Knapp eine Woche vor der Europawahl hatte das Kölner Verwaltungsgericht am Montag mit einer einstweiligen Anordnung das Internetangebot in der derzeitigen Form untersagt (AZ.: 6 L 1056/199). Eingeleitet wurde das Verfahren von der Partei "Volt", die eine Benachteiligung kleinerer Parteien im Verfahren des Wahl-O-Maten beklagt hatte.
Die Bundeszentrale hatte diese Kritik zurückgewiesen. Der Wahl-O-Mat sei ein Angebot zur politischen Bildung und keine Wahlempfehlung. Die Nutzer könnten eigenverantwortlich entscheiden, welche Parteien für einen Vergleich von Interesse seien.
Mit Hilfe des Wahl-O-Maten sollen Wähler herausfinden können, welche Parteien den eigenen Interessen am nächsten stehen. Der Sozial-O-Mat funktioniert ähnlich. Er fragt Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung zu bestimmten Thesen ab, beschränkt sich aber auf Themen aus dem Bereich der Sozialpolitik. Nach Beurteilung aller Thesen bekommt der Nutzer grafisch dargestellt, wieweit seine Meinung mit den Europawahl-Programmen von sechs der im Bundestag vertretenen Parteien übereinstimmt, nämlich CDU, SPD, Linke, Grüne, FDP und AfD.
Vom Kölner Urteil direkt betroffen ist die Diakonie ohnehin nicht. Nach Angaben der Pressestelle hat es aber auch dort eine Nachfrage gegeben, warum kleinere Parteien nicht auftauchen.
Bei der vom Kölner Verwaltungsgericht beanstandeten Variante des Wahl-O-Maten zur Europawahl konnten Nutzer bis zu acht Parteien gleichzeitig auswählen, mit denen sie ihre eigenen Positionen vergleichen konnten. Die Auswahl lag allein beim Nutzer und konnte jederzeit neu getroffen werden. Bislang wurde das Internetangebot zur Wahl des Europäischen Parlaments nach Angaben der Bundeszentrale rund 6,4 Millionen Mal genutzt.