Mehr Chancen für Jugendliche, schlankere Strukturen und mehr Dialog der Religionen: Mit einer rundum erneuerten Verfassung will die hannoversche Landeskirche in die nächsten Jahrzehnte gehen. Am Donnerstag wurde sie von der Landessynode in Hannover einstimmig beschlossen und umrahmt von Bläserklängen feierlich unterzeichnet. "Das ist ein ganz besonderer Moment, der gut vorbereitet wurde und über den wir uns sehr freuen", sagt Synoden-Präsident Matthias Kannengießer.
Drei Jahre lang hatte das Kirchenparlament von Deutschlands größter evangelischer Landeskirche an der neuen Verfassung gearbeitet. In 87 Einzelartikeln regelt sie künftig die Grundlagen des kirchlichen Lebens. Ab Januar 2020 wird sie die Richtschnur für 1.248 Gemeinden mit 2,5 Millionen Mitgliedern zwischen dem Landkreis Göttingen und der Nordsee sein. Der Jurist Kannengießer ist nach zahlreichen eingehenden Debatten durchaus stolz auf das Ergebnis: "Eine Verfassung schreibt man nicht in jeder Landessynode."
Vielfalt der Religionen im Blick
Die neue Verfassung ersetzt die alte aus dem Jahr 1965 - die wiederum ihre Vorgängerin aus dem Jahr 1922 abgelöst hatte. Nach mehr als 50 Jahren sei es Zeit für eine Revision gewesen, betont Kannengießer. Denn die bisherige Verfassung habe in vielen Punkten nicht mehr die Realität abgebildet. Zudem habe sie manches offen gelassen. "Damals gab es widerstreitende Interessen, die sich nicht ohne weiteres unter einen Hut bringen ließen. So ist man einigen schwierigen Punkten aus dem Weg gegangen und hat sich auf eine Art kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt." Die alte Verfassung habe aber auch 54 Jahre lang für Stabilität gesorgt.
Doch an vielen Punkten hat die Synode nun nachjustiert. Einer davon ist dem ehrenamtlichen Präsidenten besonders wichtig: "Es wird immer deutlicher, dass die Beteiligung junger Menschen in kirchlichen Strukturen verstärkt werden muss." Nur so könne die Kirche zukunftsfähig bleiben, und dazu wolle die neue Verfassung einen Beitrag leisten.
Auch die Vielfalt der Religionen war 1965 noch nicht so im Blick wie heute. Deshalb beschreibt die neue Verfassung das Verhältnis der Kirche zu anderen Konfessionen und Religionen viel deutlicher als bisher. "Die Kirche ist am Dialog der Religionen interessiert", sagt Kannengießer. Besonders betont wird dabei die Verbindung zum Judentum. Jeder Form von Judenfeindlichkeit erteilt die neue Verfassung eine klare Absage. Zudem ist dem Verhältnis der Kirche zum demokratischen Rechtsstaat ein eigener Artikel gewidmet.
Andere Passagen erneuern den inneren Aufbau der Landeskirche. So wird es künftig keinen Kirchensenat mehr geben - dies war bisher eine Art runder Tisch aller kirchenleitender Organe. Seine Abschaffung war bei der Reform besonders umstritten. Letztlich setzten sich dabei die Befürworter schlanker Strukturen durch. Auch Kannengießer ist der Meinung, dass andere Gremien die Funktionen des Kirchensenats mit übernehmen können.
Rechtlich gleichgestellt sind künftig die Ortsgemeinden und die sogenannten Personalgemeinden, die sich - je nach Neigung und Profil - unabhängig vom Wohnort organisieren. Kannengießer geht sogar noch einen Schritt weiter und regt das Nachdenken über Gemeinden an, die sich über das Internet zusammenfinden. Verglichen mit 1965 ist auch die mittlere Verwaltungsebene der Kirchenkreise inzwischen viel wichtiger geworden - die neue Verfassung trägt dem Rechnung.
Kannengießer, im Hauptberuf Richter, freut sich, dass das Werk mit 37 Seiten vergleichsweise knapp gehalten ist. "Das Grundgesetz ist ja auch erfrischend kurz, aber gewichtig im Inhalt. So soll es auch bei unserer Verfassung sein." Gewiss, im Kirchen-Alltag werde nicht jeder bei jeder Frage sofort zur Verfassung greifen, weiß der Jurist. "Aber sie ist ein Hilfsmittel für alles, was dann praktisch geschehen muss. Wir müssen sie nun mit Leben füllen."