In seinem Schreiben nimmt Bedford-Strohm Bezug auf das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes und die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit: "Als Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften können wir dieses Recht stärken und befördern, indem wir aus innerer Überzeugung und mit sichtbaren Schritten aufeinander zugehen und voneinander lernen." Die "mittlerweile schon selbstverständlich gewordenen" Einladungen auch an Christinnen und Christen, am abendlichen Fastenbrechen im Monat Ramadan teilzunehmen, seien "Ausdruck der Verständigungsbereitschaft über religiöse Grenzen hinweg".
Bedford-Strohm verwies auf den biblischen Monatsspruch für den Monat Mai, der sich in diesem Jahr mit dem Monat Ramadan weitgehend überschneidet: "Es ist keiner wie du, und ist kein Gott außer dir" (2. Samuel 7, 22). Diese Formulierung sei nahezu wortgleich mit einem Teil des islamischen Glaubensbekenntnisses. Bedford-Strohm schreibt: "Fanatismus und Extremismus, mutwillige Zerstörungen und Verletzungen der Menschenrechte, ob in religiösem oder säkularem Gewand, widersprechen dem Bekenntnis zum einen Gott, weil hier der Unterschied zwischen Mensch und Gott nicht respektiert wird und Menschen sich aufschwingen, selbst Gott sein zu wollen. Religiös geprägte Zeiten wie der Fastenmonat Ramadan erinnern die Glaubenden und dann auch die Gesellschaft, in der sie leben, an diese Unterscheidung und an die daraus resultierende, mit guten Gründen auch in die Präambel des Grundgesetzes aufgenommene 'Verantwortung vor Gott und den Menschen'," so der Ratsvorsitzende.
Der muslimische Fastenmonat Ramadan beginnt in diesem Jahr am 6. Mai und endet mit dem Fest des Fastenbrechens am 4. Juni.