Bedford-Strohm betonte, die "mittlerweile schon selbstverständlich gewordenen" Einladungen auch an Christinnen und Christen, am abendlichen Fastenbrechen im Ramadan teilzunehmen, seien "Ausdruck der Verständigungsbereitschaft über religiöse Grenzen hinweg". Er nahm Bezug auf das 70-jährige Bestehen des Grundgesetzes und die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit. "Als Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften können wir dieses Recht stärken und befördern, indem wir aus innerer Überzeugung und mit sichtbaren Schritten aufeinander zugehen und voneinander lernen", schrieb der bayerische Landesbischof.
Kardinal Marx sagte, er sorge sich zutiefst, dass in jüngster Zeit wiederholt Angriffe auf Moscheen, Synagogen und Kirchen verübt und dabei gezielt Betende ins Visier genommen worden seien. "Die Angreifer sind von zynischem Kalkül getrieben: Sie wollen möglichst viel Leid verursachen und Schaden anrichten", schrieb er in seinem in Bonn veröffentlichten Grußwort. Die Täter müssten konsequent zur Verantwortung gezogen werden. "In einer offenen Gesellschaft darf kein Mensch Angst verspüren, wenn er ein Gebetshaus betritt", betonte Marx. Es sei Pflicht der gesamten Gesellschaft, Hass und Hetze zurückzuweisen und sich für ein friedliches und vertrauensvolles Miteinander einzusetzen.
Der Fastenmonat Ramadan beginnt in diesem Jahr am 6. Mai und endet am 3. Juni. In dieser Zeit fasten Muslime jeden Tag von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Während des Fastens sind der Verzehr und Konsum von Speisen und Getränken sowie andere Umstände, die dem Fasten entgegenstehen, nicht erlaubt. Das Fasten ist eine der fünf Säulen im Islam.