"Durch das Online-Register sind im Bedarfsfall für die Krankenhäuser einfach und sicher die notwendigen Infos erreichbar, ob die Person Organspender ist", erklärte Baerbock. Zudem solle der Hausarzt seine Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen. "Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Diskrepanz zwischen der hohen Spendenbereitschaft und den tatsächlichen Spenden verkleinern", sagte die Grünen-Chefin den Funke-Zeitungen. Gleichzeitig bleibe das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gewahrt und es könne mehr kranken Menschen geholfen werden.
Der Gesetzentwurf ist damit ein Gegenvorschlag zu dem Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dieser setzt sich für die sogenannte Widerspruchsregelung ein. Demnach soll künftig jeder Organspender sein, der nicht einen gegenteiligen Willen in einem Register dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Die Angehörigen erwachsener Verstorbener sollen kein eigenes Entscheidungsrecht haben. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, nach der derjenige Organspender ist, der einen entsprechenden Ausweis bei sich trägt oder dessen Angehörige zustimmen. In diese Richtung zielt auch der Vorschlag der Abgeordneten um Baerbock. Die Krankenkassen sollen zurzeit noch regelmäßig über die Organspende informieren, Bürger werden aber nicht zu ihrer Spendebereitschaft gefragt.
Die Debatte über eine mögliche Neuregelung wird im Bundestag fraktionsübergreifend geführt. Am Ende soll ohne Fraktionszwang abgestimmt werden.