Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz beschlossen, auf dessen Grundlage die Volkszählung 2021 vonstatten gehen soll. Zehn Jahre nach dem letzten Zensus sollen dann erneut Einwohnerzahlen und Basisdaten zur Bevölkerung wie Erwerbstätigkeit und Wohnsituation statistisch erhoben werden.
Beim deutschen Zensus sollen nach Angaben des Ministeriumssprechers die Angaben zur Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft von den Meldebehörden übermittelt werden. Das ist vor allem für die als Körperschaft anerkannten Kirchen und jüdischen Gemeinden möglich. Muslime in Deutschland sind dagegen nicht als Körperschaft organisiert. Ihre Zahl kann daher nur geschätzt werden.
Ein genaueres Bild über die Zahl der Muslime in Deutschland könne aus dem Zensus 2021 nicht gewonnen werden, sagte der Sprecher. Bei der Volkszählung 2011 war die Angabe zur Religionszugehörigkeit freiwillig. Datenschützer hatten damals aber allein die Frage danach kritisiert, weil sie über den von der EU vorgeschriebenen Katalog der zu erfassenden Daten hinausgeht.