Ein Gemeinderatsbeschluss zur sogenannte "Hitlerglocke" im Turm der protestantischen Kirche von Herxheim am Berg ist rechtlich nicht zu beanstanden. Der Beschluss, die umstrittene Glocke als "Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht" im Turm zu belassen, stelle keine Verhöhnung der NS-Opfer dar, stellte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einer am 30. Januar veröffentlichten Entscheidung (AZ: 10 A 11557/18.OVG) klar. Die nationalsozialistischen Verbrechen würden in dem Beschluss ausdrücklich anerkannt, was durch eine Gedenktafel zum Ausdruck gebracht werden solle.
Die Koblenzer Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße von Oktober 2018 und lehnten den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab. Auch eine zweite abgewiesene Klage des Mannes gegen Äußerungen des Herxheimer Ortsbürgermeisters wurde nicht zur Berufung zugelassen. Gegen den Verbleib der Herxheimer "Hitlerglocke" im örtlichen Kirchturm hatte ein Deutscher jüdischen Glaubens geklagt, dessen Verwandte Opfer des NS-Terrors geworden waren.
Die 1934 gegossene, mit Hakenkreuzen und der Aufschrift "Alles fuer's Vaterland - Adolf Hitler" verzierte Polizeiglocke in der protestantischen Kirche brachte das rund 800 Einwohner zählende pfälzische Herxheim am Berg wiederholt bundesweit in die Schlagzeilen. Im Laufe der Debatte musste der Herxheimer Ortsbürgermeister wegen relativierender Aussagen über die NS-Zeit zurücktreten. Seit September 2017 ist die Glocke, die sich im Eigentum der Kommune befindet, stillgelegt. Die Evangelische Kirche der Pfalz befürwortet den Austausch von Glocken mit anstößigen Inschriften aus der Zeit des Nationalsozialismus.