"Strafrechtliche Aufarbeitung muss sein. Da gibt es kein Wenn und Aber und auch keine schonende Extrabehandlung für die Kirchen", sagte Rörig der Tageszeitung "Die Welt" (Montag) neun Jahre nach der Aufdeckung des Skandals um sexuellen Kindesmissbrauch am katholischen Berliner Canisius-Kolleg. Er registriere derzeit mit Freude die größer werdende Kooperationsbereitschaft der Bischöfe mit den Staatsanwaltschaften.
Für die Opfer, bei denen die Taten bereits verjährt sind, forderte Rörig umfassende Akteineinsicht. Für eine gelingende Aufarbeitung sei es "sehr wichtig, dass für Betroffene ein Rechtsanspruch auf Zugang zu Informationen, Akten und weiterer Unterlagen geschaffen wird - etwa analog zum Stasi-Unterlagengesetz".
Rörig regte auch an, die Anerkennungszahlungen der Kirchen in Höhe von durchschnittlich 5.000 Euro zu überdenken, die von vielen Betroffenen als Almosen empfunden würden. "Um diese Frage haben sich bis heute alle Verantwortlichen herumgedrückt", sagte er: "Für viele Betroffene ist das eine wirklich offene Wunde. Soll Aufarbeitung gelingen, werden die Kirchen und auch andere Institutionen um die schwierige Klärung dieses Punktes nicht herumkommen."
Zudem regte Rörig einen "Ort der Erinnerung" für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs an. Vielen Betroffenen sei es sehr wichtig, dass ihr Leid gesellschaftlich anerkannt und dokumentiert werde. "Es geht darum, dieses schreckliche Unrecht an Kindern und Jugendlichen in das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft zu heben", sagte der Missbrauchsbeauftragte.