Der Fall sei "eingehend geprüft" worden, erklärte am Montag die Berliner Kirchengemeinde, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) bekannt ist. Die Gemeinde will nicht genannt werden, weil dies den Grundsätzen des Kirchenasyls widersprechen würde. In Rheinland-Pfalz hatte der 23-Jährige laut Medienberichten für Schlagzeilen gesorgt, weil er sich zunächst als Mitglied der Taliban ausgegeben hatte.
"Der Asylsuchende ist von einem deutschen Gericht vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ausdrücklich freigesprochen worden. Es gibt laut Gerichtsurteil keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich um einen potenziellen Gefährder handelt", erklärte die Gemeinde dem epd in Berlin. Nach der Begegnung mit dem jungen Mann und Personen, die ihn kennen, sei man zu der Entscheidung gekommen, ihn ins Kirchenasyl aufzunehmen.
Abschiebung trotz Freispruchs
Trotz des Freispruchs drohe dem jungen Mann die Abschiebung. "Wir sehen ihn deshalb als einen schutzbedürftigen Menschen, der sich trotz schwieriger Bedingungen bereits sehr gut integriert", so die Kirchengemeinde. Und weiter: "Wir können vor dem Hintergrund von Attentaten und Terror verstehen, dass Menschen Angst haben. Daher haben wir die Geschichte des jungen Mannes genau geprüft und folgen der Einschätzung des Gerichts."
Wegen seiner Aussage in Rheinland-Pfalz, früher Mitglied der Taliban gewesen zu sein, war er im Februar 2017 festgenommen worden. Ihm wurde unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Während des Strafprozesses hatte der junge Mann seine Aussage widerrufen. Mangels anderer Beweise wurde er im Dezember 2017 vom Oberlandesgericht Koblenz freigesprochen.
Nach mehreren gescheiterten Abschiebungsversuchen soll der junge Mann laut Medienberichten zudem zwischenzeitlich in Frankreich untergetaucht gewesen sein. Anfang Januar war bekanntgeworden, dass der Afghane mittlerweile in Berlin im Kirchenasyl ist. Zuerst hatte der "Trierische Volksfreund" darüber berichtet. Der Asylantrag des Flüchtlings werde nun erneut vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geprüft, hieß es.