Die AfD im Bundestag wollte vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, ob mit Entscheidungen in der Asylpolitik im Jahr 2015 Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt wurden. Im Spätsommer 2015 entschied Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), in Ungarn gestrandete Flüchtlinge aufzunehmen, auch wenn die Bundesrepublik nach dem Dublin-Abkommen nicht zuständig war. Merkel schätzte die Lage als humanitäre Notsituation ein. Die AfD ist im Bundestag der größte Gegner dieser Entscheidung.
Laut Mitteilung des Karlsruher Gerichts verlangte die AfD, wesentliche Fragen der Migration vom Parlament in einem "Migrationsverantwortungsgesetz" zu normieren. Gleichzeitig habe die Antragstellerin aber angegeben, an einer Initiierung solch eines Gesetzes im Bundestag nicht mitwirken zu wollen. "Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns", führt das Bundesverfassungsgericht aus.
Die AfD bestrebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht. "Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden", heißt es zur Begründung der Ablehnung der Klage. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht erzwungen werden.