Säkulare Sozialdemokraten lehnen Moschee- und Kirchensteuer ab

Kirchensteuer
Bild: epd-bild/Christian Ohde
(Symbolbild)
Säkulare Sozialdemokraten lehnen Moschee- und Kirchensteuer ab
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün hat sich kritisch zu einer möglichen Moschee-Steuer in Anlehnung an die Kirchensteuer geäußert. Kritiker und liberale Muslime dürften keine Zaungäste bleiben, wenn die Vertreter der Dachverbände um staatliche Anerkennung und Steuergelder buhlten, erklärte Akgün, die auch Sprecherin der säkularen Sozialdemokraten ist, am Montag in Hennef. Bei der Islamkonferenz am Mittwoch und Donnerstag in Berlin werde sie ein Positionspapier der säkularen Gruppe zur Islamdebatte vorstellen.

In dem Papier lehnen die Unterzeichner eine Moschee-Steuer ab und fordern zudem eine Abschaffung der Kirchensteuer. Religionsgemeinschaften sollten sich privatrechtlich organisieren und selbst finanzieren, hieß es in dem Papier. Das Papier der säkularen Vereinigung lässt unerwähnt, dass Kirchen in Deutschland auch zahlreiche Aufgaben für die Allgemeinheit übernehmen, etwa im Bereich der Kindertageseinrichtungen oder Altenpflege.

Die SPD-Mitglieder plädieren außerdem dafür, die Vielfalt der Muslime in Deutschland wahrzunehmen. Zu häufig würden Menschen mit Migrationsgeschichte aus islamischen Ländern vereinfacht als bekennend religiös bezeichnet. "Zugleich werden die großen politischen Debatten überwiegend mit den Vertretern der konservativen Islamverbände geführt", heißt es in dem Papier der Gruppe, die sich für eine säkulare Religions- und Weltanschauungspolitik einsetzt. Akgün forderte, säkularen Muslimen den gleichen Raum einzuräumen wie frommen.



Ziel der Islamkonferenz ist seit ihrer Gründung 2006, den Dialog zwischen Staat und Muslimen zu verbessern und zu diskutieren, wie Religionsausübung im Einklang mit der Grundordnung gewährleistet werden kann. Themen waren etwa muslimischer Religionsunterricht und islamische Seelsorger in Gefängnissen, bei der Bundeswehr und in Krankenhäusern. Anders als die Kirchen sind die muslimischen Verbände größtenteils nicht als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, was Religionsgemeinschaften besondere Rechte garantiert.