Ein vorangegangener Termin sei wegen der Erkrankung eines Richters verlegt worden, ein weiterer auf Antrag eines Prozessbeteiligten, erklärte der Sprecher. Michael Düllmann, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte auf Entfernung der rund 700 Jahre alten Skulptur an der Fassade der Kirche geklagt. Die im Mai 2018 zunächst vor dem Amtsgericht Wittenberg verhandelte Zivilklage lautete unter anderem auf Beleidigung nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch, da die steinerne Plastik Menschen jüdischen Glaubens diffamiere. Die Stadtkirchengemeinde argumentiert indes, mit dem Originalobjekt am Originalschauplatz in verantwortlicher Weise der Geschichte gedenken zu wollen.
Das Amtsgericht hatte sich mit Verweis auf den zu hohen Streitwert für nicht zuständig erklärt und das Verfahren an die nächsthöhere Instanz verwiesen. Das Amtsgericht dürfe nur Streitwerte bis 5.000 Euro verhandeln, hieß es. Im Fall der "Judensau" liegt der Wert nach Einschätzung des damals zuständigen Richters in etwa doppelt so hoch.
Das Sandsteinrelief aus dem Jahr 1305 zeigt einen Rabbiner, der einem Schwein unter den Schwanz schaut und Juden, die an den Zitzen der Sau trinken. Im Mittelalter wurden durch solche Abbildungen, die auch an anderen Kirchen in Deutschland zu finden sind, Juden geschmäht.
Die Debatte um die Wittenberger "Judensau" hatte im vergangenen Jahr zum 500. Reformationsjubiläum erneut an Schärfe zugenommen. Reformator Martin Luther (1483-1546), der zu Beginn des 16. Jahrhunderts als Mönch nach Wittenberg kam und 1517 seine berühmten 95 Thesen mit Kritik an der Kirche seiner Zeit an der Wittenberger Schlosskirche anschlug, hetzte besonders in seinem Spätwerk gegen Juden.