Diakoniepräsident sieht Selbstbestimmungsrecht der Kirche in Gefahr

Diakoniepräsident sieht Selbstbestimmungsrecht der Kirche in Gefahr
Nach der Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt fürchtet der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, um das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.

"Das Urteil kann uns nicht zufriedenstellen", schreibt Lilie in einem Gastbeitrag für den Fachdienst "epd sozial". Das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte in der vergangenen Woche einer von der Diakonie abgelehnten Stellenbewerberin ohne Kirchenzugehörigkeit eine Entschädigung von knapp 4.000 Euro zugesprochen. Die Klage der Berlinerin Vera Egenberger wegen Diskriminierung aufgrund von Religion war damit erfolgreich.

Die Entscheidung der Erfurter Richter hat nach Lilies Ansicht für das kirchliche Arbeitsrecht "eine grundsätzliche Bedeutung, weil sie die EuGH-Entscheidung vom April dieses Jahres in nicht zu überbietender Klarheit zuungunsten des Selbstbestimmungsrechtes der Kirche auslegt und anwendet". Damit weiche das BAG von der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab. Denn Karlsruhe habe den Kirchen bisher die Entscheidung überlassen, für welche Tätigkeiten die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche erforderlich ist. Lilie kündigte an, die Urteilsbegründung des BAG zu prüfen, um dann gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Kirchliche Aufgabe aus christlicher Perspektive erfüllen

Nach Auffassung des Diakoniepräsidenten muss es den Kirchen möglich bleiben, Bewerber auswählen und einstellen zu können, "die sich mit ihrer Mitgliedschaft zum Auftrag der Kirche bekennen und die kirchliche Aufgabe aus einer christlichen Perspektive erfüllen". Denn die evangelische Prägung diakonischer Einrichtungen hänge auch an der Haltung der Beschäftigten. "Das erwarten die Menschen auch, die unsere Angebote nutzen", so Lilie.



Dennoch beschäftigten evangelische Einrichtungen auch Nichtchristen. So sei es beispielsweise sinnvoll, in einem Kindergarten, in dem 60 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund haben, auch muslimische Erzieherinnen zu beschäftigen. Lilie verweist außerdem darauf, dass nach den Richtlinien von Kirche und Diakonie Konfessionslose "ausdrücklich zur Mitarbeit eingeladen" sind. Nur noch für Aufgaben in der Verkündigung, der Seelsorge und der evangelischen Bildung werde die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche vorausgesetzt.