Auf der Internetseite der Praxis von Kristina Hänel findet sich unter der Rubrik "Spektrum" noch immer der Hinweis "Schwangerschaftsabbruch". Patienten können per E-Mail Informationen anfordern. Für das Amtsgericht Gießen handelt es sich dabei um unerlaubte Werbung für Abtreibungen, wie sie durch den Strafrechtsparagrafen 219a verboten ist. Das Gericht verurteilte Händel deshalb zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro.
Ärztin hat großen Unterstützerkreis
Seitdem ist viel passiert. Um Hänel hat sich ein großer Unterstützerkreis formiert. Sie ist in zahlreichen Medien präsent, twittert, gibt regelmäßig Interviews, sogar die "New York Times" hat über sie berichtet. Die Ärztin hat einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben. In der Politik ist eine heftige Debatte um den Strafrechtsparagrafen entbrannt.
Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise". Der Gesetzgeber habe sich dort "klar und unmissverständlich ausgedrückt", argumentierte die Amtsrichterin im November: Er wolle nicht, dass öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch diskutiert wird, als sei es eine normale Leistung von Ärzten. Es sei der gesetzgeberische Wille, dass Informationen bei den Beratungsstellen liegen, die Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch aufsuchen müssen. Dort seien auch Listen über Kliniken und Ärzte vorhanden.
Droh- und Hassmails von radikalen Abtreibungsgegnern
Hänel gilt seit dem Urteil als Vorkämpferin für Frauenrechte, der alte Streit zwischen Abtreibungsgegnern und Befürwortern des Selbstbestimmungsrechts der Frauen ist neu aufgebrochen. Die Ärztin bekam nicht nur viel Zuspruch für ihren Weg, sondern auch Droh- und Hassmails von radikalen Abtreibungsgegnern.
Abtreibungen sind in Deutschland illegal, aber straffrei. Als rechtlich zulässig gelten sie nur, wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist sowie nach einer Vergewaltigung. "Keine Frau geht diesen Schritt leichtfertig", sagte die Allgemeinmedizinerin, die auf ihrem Reiterhof in der Nähe von Gießen therapeutisches Reiten anbietet, in einem Interview mit "Zeit online". In der "Gießener Allgemeinen" betonte sie: "Ich unterstütze jede Frau, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen möchte - aber auch jede, die sich entschieden hat, sie zu beenden. Restriktive Gesetze verhindern keine Abtreibung."
Eine Regelung mit verheerenden Folgen
Hänel ist nicht die einzige Ärztin, die angezeigt wurde. Am Amtsgericht Kassel wird gerade der Prozess gegen zwei Frauenärztinnen geführt, denen die Staatsanwaltschaft ebenfalls Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vorwirft. Die Regelung sei einzigartig in der EU, "passt nicht in unsere Welt und hat verheerende Folgen", sagte Hänel dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die aktuelle Debatte mache deutlich, dass Adressen von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, oft nicht weitergegeben würden. Frauen landeten bei der Suche im Internet häufig auf den Seiten radikaler Abtreibungsgegner.
Ein Freispruch am Freitag wäre für sie keine Lösung. Paragraf 219a, der in seinen Ursprüngen auf das Jahr 1933 zurückgeht, müsse gravierend geändert oder abgeschafft werden, fordert Hänel. Dafür sei eine Initiative des Gesetzgebers oder ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig.
Vor der Verhandlung am Freitag ist eine Kundgebung geplant. Anwesend werden auch die in Kassel angeklagten Frauenärztinnen Nora Szasz und Natascha Nicklaus sein, wie Hänels Unterstützungskomittee mitteilte. Ebenso dabei ist die Ärztin Eva Waldschütz aus Wuppertal, die bereits vor Jahren nach Paragraf 219a verurteilt wurde.