Wie indische Medien am Freitag berichteten, entschieden die Richter, dass der Sabarimala Tempel im südindischen Kerala nicht das Recht habe, Frauen zwischen 10 und 50 Jahren vom Betreten des Heiligtums auszuschließen. Der Tempel verbietet dieser Gruppe von Frauen den Einlass, weil sie ihre Regelblutung haben könnten.
Menstruierende Frauen gelten laut hinduistischer Tradition als unrein und dürfen nicht an religiösen Riten teilnehmen oder Tempel betreten. Die Praxis verstoße aber gegen die von der Verfassung garantierte Gleichbehandlung von Frauen und Männern, erklärten die Richter in ihrem Urteil.
Die meisten Tempel in Indien erlauben den Besuch von Frauen und setzen keine strikten Altersregeln. Allerdings gibt es mehrere berühmte Tempel, die ein absolutes Frauenverbot aufrecht erhalten: Der Patbausi Satra Tempel im nordöstlichen Assam machte nicht einmal für die damalige indische Premierministerin Indira Gandhi eine Ausnahme. Und der Sree Padmanabhaswamy Tempel im südindischen Thiruvananthapuram, der als der reichster Tempel der Welt gilt, erlaubte nicht den Einlass einer Expertin des Archäologischen Aufsichtsamtes in seine innere Tempelkammer, die für Frauen gesperrt ist.
Bereits zwei bekannte indische Religionsstätten haben in den vergangenen Jahren nach einem Gerichtsurteil Frauen zulassen müssen: Der muslimische Haji Ali Schrein und der hinduistische Shani Shingapur Tempel, beide im Bundesstaat Maharashtra, beugten sich der Richterentscheidung.
Indiens Oberster Richter, Dipak Mishra, erklärte während der Urteilsverkündung, "dass Männer und Frauen gleichermaßen das Recht hätten, ihre Religion auszuüben". Im Zuge der anstehende Pensionierung Mishras hat das Oberste Gericht in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe historischer Urteile gefällt: Anfang der Monats entschied es, dass ein Verbot von Homosexualität gegen die Verfassung verstößt und kippte damit ein mehr als 150-jähriges Gesetz aus britischer Kolonialzeit. Am Donnerstag erklärten Mishra und seine Kollegen das ebenfalls aus Kolonialzeit stammende Ehebruchverbot als verfassungswidrig.