Allein in den drei Berliner Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf gab es mehr als 1.100 schwule oder lesbische Hochzeiten. Die Bundeshauptstadt dürfte damit auch Spitzenreiter bei der Nachfrage nach der "Ehe für alle" sein.
In Hamburg gab es nach Auskunft der dortigen Behörde fast 900 gleichgeschlechtliche Trauungen, in München 830, in Köln mehr als 1.000. Die wenigsten Ja-Worte von Männer- und Frauenpaaren in einer Landeshauptstadt gab es in Schwerin (29).
Die neu eingeführte "Ehe für alle" machte im vergangenen Jahr einen großen Anteil neuer Trauungen insgesamt aus. In Berlin heiratete den Angaben zufolge in jedem vierten Fall ein schwules oder lesbisches Paar. In den fünf größten bayerischen Städten wurde jede neunte Ehe von einem gleichgeschlechtlichen Paar geschlossen.
In der Mehrheit wandelten schwule und lesbische Paare im vergangenen Jahr ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe um. In durchschnittlich zwei Drittel der Fälle war das der Fall. Geheiratet haben ähnlich viele Frauen- wie Männerpaare, wobei die Verteilung regional sehr unterschiedlich ist. In Berlin und Hamburg heirateten beispielsweise deutlich mehr Männer, in Dresden oder Bremen dagegen mehr Frauen.
Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Sie konnten vorher eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die ihnen weitgehend gleiche Rechte wie Ehepaaren gab. Was im Wesentlichen fehlte, war das gemeinsame Adoptionsrecht für ein fremdes Kind. Seit 1. Oktober 2017 ist die "Ehe für alle" inkraft.
Über Paare, die gemeinsam ein Kind adoptiert haben, konnten die Behörden noch keine Auskunft geben. Nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums erfasst die Adoptionsstatistik das Geschlecht der Annehmenden nicht. Das Bezirksamt Hamburg Nord erläuterte, dass ein Adoptionsverfahren von der Eignungsfeststellung bis zur tatsächlichen Annahme mehr als ein Jahr dauere, so dass es bislang noch gar keine Fälle gemeinschaftlicher Adoption geben kann. Die Adoption von Kindern des Partners, die sogenannte Stiefkindadoption, war schon in der eingetragenen Lebenspartnerschaft erlaubt.