Aus Sicht der Evangelischen Frauen sei nicht vorstellbar, dass es im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine Verpflichtung geben könne, den sterbenden oder toten menschlichen Körper zur Verfügung zu stellen - auch dann nicht, wenn dies ausschließlich dem Wohl anderer Menschen diene. Zudem pervertiere eine Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende, sagte die stellvertretende Vorsitzende Angelika Weigt-Blätgen.
Spende müsse freiwillig sein
Dies gelte ebenso im Falle einer doppelten Widerspruchsregelung, nach der auch Angehörige einer Organspende widersprechen könnten. Die Entscheidungsnot betroffener Angehöriger lasse sich letztlich nur lösen, wenn über eine Organspende ausschließlich die erwachsenen Organspender entschieden.
Erhöhung der Spenderzahlen unsicher
Die Frauenorganisation glaubt auch nicht, dass sich durch die Einführung der Widerspruchsregelung die Organspende-Zahlen in Deutschland nennenswert erhöhen ließe. Es gehe viel mehr darum, verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung in das Organspende-System zurückzugewinnen: "Dazu gibt es nur einen Weg. Nämlich eine umfassende, auch schwierige ethische Fragen wie die Diskussion um den Hirntod offen ansprechende Information derjenigen, die um ihre Spende gebeten werden." Unabdingbar sei jedenfalls der absolute Respekt vor der Freiwilligkeit der Entscheidung.
Bei einer Widerspruchsregelung, wie sie etwa in Spanien oder Österreich gilt, dürfen hirntoten Patienten Organe entnommen werden, wenn sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Zu dem Dachverband Evangelische Frauen in Deutschland mit Sitz in Hannover gehören nach eigenen Angaben 39 Organisationen mit insgesamt rund drei Millionen Mitgliedern.