"Wir haben gute Erfahrungen mit Personen, die bereits hier im Land auch sind oder die eben im Ausland eine umfängliche berufliche Qualifikation erworben haben", sagte die Verbandschefin. Zugleich beklagte sie, dass selbst Menschen in Altenpflegeausbildung schon ausgewiesen worden seien, weil ihnen kein Aufenthaltsrecht zugesprochen worden sei. "Und das ist natürlich ein Drama, wenn jemand schon die Sprache beherrscht, inzwischen sich in der Ausbildung befindet und sehr gut mitarbeiten kann."
Der sogenannte Spurwechsel, eine Öffnung des Verfahrens für geduldete, gut integrierte Asylbewerber ist in Seehofers Eckpunktepapier indes kein Thema. Allerdings bietet eine Formulierung Interpretationsspielraum. Zur Fachkräftesicherung müssten alle ihren Beitrag leisten, heißt es in dem Papier: "Dazu gehört auch, die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen."
Wer bereits in Deutschland in der Ausbildung sei, müsse ein Bleiberecht erhalten, betonte Bienstein. Wichtig sei aber auch, dass im Gesetz zur Fachkräftezuwanderung eine Reihe von Punkten wie sprachliche und berufliche Qualifikation festgeschrieben würden. Hilfreich wäre auch die vorgesehene zentrale Clearing-Stelle zur Prüfung von Berufsabschlüssen. Auf die Frage, wie groß der Bedarf an ausländischen Fachkräften ist, nannte Bienstein Schätzungen zwischen 50.000 und 150.000 Pflegefachpersonen in den nächsten Jahren.