Dafür seien eine Initiative des Gesetzgebers oder ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig. "Eine andere Lösung gibt es ja nicht, um endlich Ruhe in dieses Thema zu bringen", sagte die Allgemeinmedizinerin. Hänel war im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Das Urteil gegen Hänel löste eine bundesweite Debatte über den Strafrechtsparagrafen aus.
Hänel sagte, ein Schwangerschaftsabbruch sei "nie ein normaler Eingriff". "Jede Frau weiß ganz genau, was sie da tut", sagte die Medizinerin. In aller Regel tue sich jede Schwangere mit einer Entscheidung schwer. Leichtfertige Abtreibungen, von denen in der Debatte um den Paragrafen 219a immer wieder die die Rede sei, gebe es nicht. Jedem sei klar, dass man für eine Abtreibung keine Werbung machen kann, sagte Hänel. Doch verbiete das Strafgesetzbuch derzeit eine seriöse und sachliche Information. "Das ist völlig absurd", sagte die Ärztin.